06-01-2014, 16:39
Das dürfte dann der hier sein:
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende
Da es sich in dem Fall um einen in Deutschland ohne weiteres anerkennbaren Titel handelt und diese auch ohne gerichtliche Anerkennung direkt durchsetzbar wäre, würde ich das dann auch so sehen.
Es wäre interessant zu sehen, wie ein Deutsches Jobcenter mit einem völlig überdimensionierten ausländischen Unterhaltsanspruch umgeht
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende
Da es sich in dem Fall um einen in Deutschland ohne weiteres anerkennbaren Titel handelt und diese auch ohne gerichtliche Anerkennung direkt durchsetzbar wäre, würde ich das dann auch so sehen.
Es wäre interessant zu sehen, wie ein Deutsches Jobcenter mit einem völlig überdimensionierten ausländischen Unterhaltsanspruch umgeht
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