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Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ?
#2
Ein Schuldschein oder ähnliche Mätzchen werden dir nicht helfen.

Unterhaltsberechtigt ist nur, wer nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen.
Und jemand der nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen, zahlt auch keine Schuldscheine zurück.

Am sichersten wäre es, wenn du dich um Haushalt und Kinder kümmerst und sie arbeiten geht.
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RE: Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ? - von beppo - 06-01-2014, 19:24

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