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Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ?
#6
Vielen Dank für die Antworten.

Wir wollen beide grundsätzlich im Beruf bleiben und uns die Erziehung des Kindes hälftig aufteilen.
Ein Schuldschein wäre für sie kein Problem, denn ihr ist schon bewußt, dass eine Heirat für mich ja quasi auch ein Blankoschuldschein ist und auf diese Weise ein gewisser Risikoausgleich stattfindet.
Nein, eigentlich möchte ich nicht heiraten, weil es mir ggü. einer wilden Ehe nur Nachteile bringt. Aber ich möchte ihr durchaus ihren romantischen Wunsch erfüllen, würde mich aber mit dieser Absicherung etwas wohler fühlen.
Ich hab da einfach schon zu viele Rosenkriege beobachtet, als dass ich mich komplett ausliefern würde....

Also, da Schuldschein und Ehevertrag vollkommen lösgelöst voneinander wären, hat der Schuldschein auch keinen Einfluß auf den Ehevertrag. Er ist vollkommen abstrakt.

Meine Überlegung war folgende:

Sollte sie im Trennungsfall entgegen unserer Abmachung auf Unterhalt für sich pochen, so bekommt sie neben dem unstrittigen Kindesunterhalt und ihrem Einkommen i.H.v. 1.500 Euro noch den Trennungs- bzw. Betreuungsunterhalt.
In diesem Fall hätte sie neben dem Kindesunterhalt ein Einkommen von sagen wir mal 1.500 + 1.000 = 2.500 Euro.

Diese 2.500 Euro wären dann durch den Schuldschein unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenze bis zu 530 Euro pändbar... .
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RE: Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ? - von Heiratsphobiker - 06-01-2014, 21:02

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