Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ?
#7
Wenn sie später doch Unterhalt will, dann wird sie eben kein eigenes Einkommen mehr haben, dass du pfänden könntest.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ? - von beppo - 06-01-2014, 21:16

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste