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Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ?
#11
Kind wollen wir beide, Heiraten nur sie und ich mach´ es eben mit, damit Ruhe ist... .

Kindesunterhalt ist vollkommen unstrittig.
Mir ist nur wichtig, dass sie ansonsten im Job bleibt und für sich sorgen kann, keinen weiteren Unterhalt beansprucht.

Es muß da doch Möglichkeiten geben, wenn man ein wenig um die Ecke denkt !!!!!

Schliesslich sind wir uns (zumindest jetzt) einig, dass im Trennungsfall nur Kindesunterhalt gezahlt wird.

Wenn sie woanders einen Kredit abbezahlen müßte, dann müßte sie ja auch bis zur Pfändungsfreigrenze leisten. Da ist es unerheblich, ob ich oder ein Dritter Gläubiger ist.

Lediglich die Frage, ob Trennungs- bzw. nachehelicher Unterhalt pfändbar ist, bleibt aus meiner Sicht offen.

Oder bin ich total auf´m falschen Dampfer ? ;-(
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RE: Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ? - von Heiratsphobiker - 06-01-2014, 22:06

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