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Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ?
#12
(06-01-2014, 22:06)Heiratsphobiker schrieb: Kindesunterhalt ist vollkommen unstrittig.
Mir ist nur wichtig, dass sie ansonsten im Job bleibt und für sich sorgen kann, keinen weiteren Unterhalt beansprucht.

Wie willst du das sicherstellen? Wenn sie einfach aufhört zu arbeiten, was dann? Dann hat sie Fakten geschaffen, und bei einer Trennung eben KEIN Geld. Somit wird dich ein Richter zu Unterhalt verurteilen.

(06-01-2014, 22:06)Heiratsphobiker schrieb: Schliesslich sind wir uns (zumindest jetzt) einig, dass im Trennungsfall nur Kindesunterhalt gezahlt wird.

Das ändert sich wenn ihr verstritten seid und sie ausgezogen ist mit dem Kind, dann will sie "was ihr zusteht". Und das ist leider mehr als dir lieb sein wird.

(06-01-2014, 22:06)Heiratsphobiker schrieb: Oder bin ich total auf´m falschen Dampfer ? ;-(

Roll´mal das Feld von hinten auf: Wenn das so einfach wäre, kennst du nur EINEN Fall wo es so geklappt hat sich der Unterhaltspflicht zu entziehen? Ich schätze mal nicht, und dafür gibts einen Grund. Falls es möglich wäre, dann hätten das schon Tausende vor dir gemacht.
Fakt ist, wenn das Kind noch sehr klein ist, dann wird ihr kein Richter zumuten arbeiten zu gehen. Ergo: einkommen=Null
Somit muss jemand für ihr Einkommen sorgen, und der Richter wird dafür sorgen, dass es schonmal nicht der Steuerzahler sein wird, sondern du.

Mein Tip (und ich wäre froh, wenn ihn MIR jemand vorher gegeben hätte):
Wenn du gegen eine Heirat bist, was hier 100% der Nutzer verstehen, dann mach´es auch nicht. Wie du schon richtig festgestellt hast: Es hat heutzutage leider ausschließlich Nachteile für dich als Mann.
Ich würde mir das mit der Südseeinsel und den Tatoos überlegen Wink
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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RE: Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ? - von L3NNOX - 06-01-2014, 22:18

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