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Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ?
#17
(06-01-2014, 19:40)Petrus schrieb: Sie könnte Dir aber irgendeinen Wert im Vorweg geben, wie zB. 100.000,- EUR in bar - das kann keiner prüfen und im Falle eines Falles zahlst Du den Unterhalt von diesem Geld.
Das ist der einzige evtl. gangbare Weg. Wenn sie die nicht hat, soll sie eben einige (!) Monate auf einem Auslandskonto (Achtung Kontruktwahl!) zu deiner Hand ansparen - ohne Fleiß kein Preis - danach kann man ja neu reden ;-)

(06-01-2014, 21:02)Heiratsphobiker schrieb: Aber ich möchte ihr durchaus ihren romantischen Wunsch erfüllen, würde mich aber mit dieser Absicherung etwas wohler fühlen.
Außer Südsee und so Klimbim, gibt es ja immerhin auch die Möglichkeit hierzulande rein kirchlich zu heiraten. Ohne Standesamt. Wenn es ihr wirklich um die sakramentische Romantik geht, müßte sie gute Argumente haben, das abzulehnen.... Immerhin wäre es eine interessante Nagelprobe.

Sie wird wohl sagen "Nur das, wäre ihr irgendwie zu wenig" also heißt das "ohne kirchlich ginge schon eher", weil es ihr eigentlich unromantisch nur um diesen staatlichen Folgenverbund geht.....

Ansonsten, wie andere schon sagten: Es gibt keinen Schutz vor Scheidungsfolgen bei ungleichem Einkommen und ungleicher Kinderbetreuung. Dann sollte man frühestens mit 60 heiraten....
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ? - von sorglos - 07-01-2014, 01:13

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