(06-01-2014, 16:18)Petrus schrieb: Hat jemand Erfahrungen damit ?Ja. Zumindest Kindesunterhalt ist definitiv und erprobt absetzbar. Zu den gleichen Regeln wie für hier lebend Kinder: Titel + Zahlungsnachweis im Fälligkeitsmonat. Hatte das schon mit Südeuropa, Polen, Lateinamerika, Dubai. Also wirds wohl überall gehen. Der Zahlbetrag wird da sogar manchmal höher - falls für außerhalb lebende Kinder das deutsche Kindergeld wegfällt und der Titel "nach Düsseldorfer Tabelle" erstellt wurde. Das macht Spaß, das dem Jobcenter zu erklären, dass Mutti einfach wegziehen darf und sie deshalb jetzt mehr zahlen werden ;-)
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #