Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ?
#19
Eigentlich logisch, aber ich schreibe es nochmal:
JEDE Frau denkt vorher niiiiie an eine Scheidung, und trotzdem werden jedes Jahr 300 000(?) Ehen geschieden, interessanterweise reichen etwa 75% FRAUEN die Scheidung ein.
JEDE Frau behauptet, dass sie nicht des Geldes wegen mit ihrem Mann zusammen ist/heiratet. Und trotzdem geht es komischerweise bei quasi jeder Scheidung ums Geld, das Geld des Mannes übrigens.
JEDE Frau behauptet vorher, dass sie niiiiie eine schmutzige Scheidung mit üblem Gezerre um die Kinder will. Und trotzdem passiert es locker 100 000 mal jedes Jahr.
Es mag dir IM MOMENT einfacher erscheinen, einer Heirat zuzustimmmen. Aber langfristig tust du dir damit keinen Gefallen. Lies dich einfach ein paar Tage hier im Forum ein.
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ? - von L3NNOX - 07-01-2014, 07:38

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 5 Gast/Gäste