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Unterhaltsklage bei ALG II
#1
Hallo,

heute flattert mir ein Verfahrenskostenhilfegesuch für ein Unterhaltsklage in´s Haus. Ich habe 3 Wochen Zeit Stellung zu nehmen. Letztendlich wird dies ja wohl gewährt werden, da Kind ja nicht vermögend. Wobei kürzlich Ex-Schwiegermutter verstorben ist und Sohn geerbt haben könnte. Zwar unwahrscheinlich, aber spielt das evtl. Erbe eine Rolle?

Hier die Vorgeschichte zur Klage

Ich hatte der RAtte damals mit Verweis auf §1605 BGB und 15 Bewerbungsanschriften geantwortet. RAtte zog daraus Rückschlüsse in Bezug auf Mehrfachbewerbungen, fehlende überregionale Bewerbungen, Teilzeit etc.
Diese habe ich als Spekualation zurückgewiesen, bei Fragen hierzu stünde ich ihm zur Verfügung.

RAtte behauptet nun weiterhin ich hätte mich nicht ausreichend bemüht (das darf er ja leider) diesen Schluss zieht er aus o.g. Bewerbungszeitraum von 18 Tagen ( dazu gelieferte 15 Bewerbungsadressen)

Wie geh ich jetzt am besten vor?
a. Ich bezieh weiterhin ALG II -> nicht leistungsfähig
b. eigener Titel beim Notar ? - allerdings befürchte ich, dass das JC dann Stress macht. Dazu gibt es ja verschiedene Meinungen.
c. zu KU verurteilen lassen und dann an´s JC weiter reichen ?

btw Kann ich für diese Klage PKH beantragen ? Würde das gerne von RA machen lassen, da ich anderweitig mit der ALG II Schikane nervlich kpl. ausgelastet bin.

Vielen Dank

PS: Bei Fragen, fragen Big Grin
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhaltsklage bei ALG II - von GeckoMan - 07-01-2014, 13:49
RE: Unterhaltsklage bei ALG II - von sorglos - 07-01-2014, 14:51

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