(07-01-2014, 14:55)GeckoMan schrieb: Ehrlich gesagt ist meine größte Angst, daß ich dazu verdonnert werde hier wegzugehen und damit de fakto mein Umgangsrecht einzubüßen.Zum "Weggehen" kann dich definitiv kein Unterhalts-Gericht verdonnern. Deine Angst ist verständlich, aber unbegründet.
Das ausgeübte Umgangsrecht beschränkt die Erwerbsobliegenheit.
Nimm eher den RA aus JC-Verfahren. Reine Familienanwälte sind für ALGII-/Aufstocker eher gefährlich, weil diese oft keinerlei Ahnung (und kein Verständnis) von den Schnittstellen zwischen Sozialrecht und Unterhalt-/Familienrecht haben.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #