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Unterhaltsklage bei ALG II
#6
(07-01-2014, 15:43)raid schrieb: Im Wesentlichen musst Du nun Raum insbesondere finanziellen Raum für deinen Umgang schaffen, d.h.:
1. beantrage beim Jobcenter die Übernahme deiner Fahrtkosten wegen Umgang sowie Erstattung der anteiligen Regelleistung für deinen Sohn
2. erkundige dich in Bezug auf dein Fahrzeug nach Alternativen ...

Du benötigst also einen Anwalt, der sowohl auf Sozial- wie auch auch auf Familienrecht spezialisiert ist ..

Gibt es einen Titel? Wenn nein, wie war die Unterhaltssache bis dato geregelt?

Anteilige Regelleistung beantrage ich jeden Monat. Fahrtkosten gibt´s keine da Entfernung (Betrag) zu gering

Mein Bruder wollte den Wagen übernehmen (war mal seiner: Erinnerungen etc.) und wollte ihn mir dann bei Bedarf zur Verfügung stellen. Rechtl. Fragen in Bezug auf ALG II muss ich aber noch abklären.

O.g. RA ist der Senior-Partner der RA-Kanzlei und berät nebenbei auch eine ELO-Initiative vor Ort. Eine RAin dieser Kanzlei vertritt mich in der ALG II Sache.

Nein, kein Titel. Bis zum Alter von 12 Jahren war ein Beistand des JA bestellt, dem ich dann mit Eintritt der Arbeitslosigkeit[/quote] monatl. meine Bemühungen ohne weitere Beanstandungen nachgewiesen habe. Wie im o.g. Thread beschrieben wurde die Beistandschaft (auf Veranlassung des JA ?) beendet da KM damals zusätzlich einen RA einschaltete. Mit diesem erfolgte dann genannter Schriftwechsel - seither (1 Jahr) hörte ich nix mehr - bis heute.
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhaltsklage bei ALG II - von GeckoMan - 07-01-2014, 13:49
RE: Unterhaltsklage bei ALG II - von sorglos - 07-01-2014, 14:51

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