07-01-2014, 21:23
(07-01-2014, 01:28)sorglos schrieb: Zumindest Kindesunterhalt ist definitiv und erprobt absetzbar.
Die Frage ging eher in die Richtung, ob das JC dann den Kindesunterhalt als Aufstockungsleistung übernimmt, wenn der KU über 1500 EUR pro Kind liegt.
https://t.me/GenderFukc