Wat denn nu, Petrus.
Hat Dein 'Fall' Verdienst, wie im Eingangsbeitrag angegeben, oder nur schlankes ALG II?
Das Schema des Sozial-Gesetzbebers ist einfach und geht so:
- Vom Brutto-Verdienst werden gewisse Beträge abgezogen, das Einkommen wird bereinigt. Zu diesen Absetzbeträgen gehören auch titulierte Unterhalte. Diese Beträge stehen einfach nicht zur Verfügung.
(SGB II, § 11b)
- Dem soz.rechtl. Bedarf plus Freibeträge! wird das bereinigte Einkommen gegenüber gestellt.
- Deckt das bereinigte Einkommen nicht den Bedarf, dann gibt der Sozialstaat ergänzend etwas dazu > Aufstockung.
Die so verfügbaren Mittel machen wohltuend schlank und lassen auf das Wesentliche im Leben fokussieren.
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Hat Dein 'Fall' Verdienst, wie im Eingangsbeitrag angegeben, oder nur schlankes ALG II?
Das Schema des Sozial-Gesetzbebers ist einfach und geht so:
- Vom Brutto-Verdienst werden gewisse Beträge abgezogen, das Einkommen wird bereinigt. Zu diesen Absetzbeträgen gehören auch titulierte Unterhalte. Diese Beträge stehen einfach nicht zur Verfügung.
(SGB II, § 11b)
- Dem soz.rechtl. Bedarf plus Freibeträge! wird das bereinigte Einkommen gegenüber gestellt.
- Deckt das bereinigte Einkommen nicht den Bedarf, dann gibt der Sozialstaat ergänzend etwas dazu > Aufstockung.
Die so verfügbaren Mittel machen wohltuend schlank und lassen auf das Wesentliche im Leben fokussieren.
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