07-01-2014, 23:14
(07-01-2014, 22:48)Skipper schrieb: Hat Dein 'Fall' Verdienst, wie im Eingangsbeitrag angegeben, oder nur schlankes ALG II?
Das Schema des Sozial-Gesetzbebers ist einfach und geht so:
- Vom Brutto-Verdienst werden gewisse Beträge abgezogen, das Einkommen wird bereinigt. Zu diesen Absetzbeträgen gehören auch titulierte Unterhalte. Diese Beträge stehen einfach nicht zur Verfügung.
(SGB II, § 11b)
- Dem soz.rechtl. Bedarf plus Freibeträge! wird das bereinigte Einkommen gegenüber gestellt.
- Deckt das bereinigte Einkommen nicht den Bedarf, dann gibt der Sozialstaat ergänzend etwas dazu > Aufstockung.
Die Formulierung "Leider reicht sein Verdienst nicht aus" sollte heissen, er hat null Einkommen und wurschtelt sich durch. Dass sich daran etwas ändert, jedenfalls in der Grössenordnung des Einkommens, ist quasi ausgeschlossen.
Hintergrund der Überlegung war, dem JC die Aufgabe der Unterhaltssenkung zu übertragen. Leider funktioniert es nicht.
(07-01-2014, 22:48)Skipper schrieb: Die so verfügbaren Mittel machen wohltuend schlank und lassen auf das Wesentliche im Leben fokussieren.
Es gibt ja auch wichtigeres im Leben als Geld oder überschwengliches Essen
https://t.me/GenderFukc