(07-01-2014, 23:13)raid schrieb: @Skipper:
Du hattest schon Recht. Die Freibeträge werden ja aus dem Brutto berechnet und somit stehen sie als genauer Betrag zur Verfügung.
Mithin ergibt sich der sozialrechtliche Bedarf (sprich Regelsatz, Miete, Mehrbedarfe etc.) plus Freibeträge, was dem Aufstocker verbleibt.
Bedarfsberechnung und Einkommensbereinigung sollten sauber getrennt werden.
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