08-01-2014, 04:33
Klar bevorzugt sie einen Anwalt. Ist wie bei meiner Exe: Keine Ahnung und Angst Fehler zu machen. Ein gefundenes Fressen für Anwälte, die denen dann alles mögliche andrehen.
Zum Sachverhalt: Auf eine Vaterschaftsklage würde ich es nicht ankommen lassen. Kannst Du nur bei verlieren. Stell dich dem Vaterschaftstest und warte auf das Ergebnis. Ist es negativ - feier dein 2. Geburtstag. Ist es positiv - denke ich Ruhe über deine Zukunft nach!
Wirst Du vor Gericht verknackt zum Test, besteht das Risiko dass Du die gesamten Gerichtskosten bei einem positiven Test zahlen darfst.
Wenn Du später das Umgangsrecht und das Sorgerecht haben willst, ist der gerichtliche Vaterschaftstest das erste Argument, dass Du nicht kooperativ bist
Daher bringt das in erster Linie nur Nachteile.
Unterhaltsvorschuss kann zurück gefordert werden. Es ist eben nur ein Vorschuss. Inwieweit das rückwirkend gelten gemacht werden kann geht jetzt aus dem UVG nicht hervor. Maßgebend wäre hier §7 (2) UVG und damit §1613 BGB. Nach Absatz 2 Punkt 2 kann dich nichts treffen, weil es schlichtweg das Pech der KM war, dass sie nicht mehr wusste mit wem sie alles geschlafen hat. Richtig ist, dass es nur 6 Jahre ab Antragsstellung gezahlt wird und bis das Kind 12 ist.
Ab Zeitpunkt der Vaterschaftsfeststellung per Gericht bzw. rückwirkend ab Antragsdatum oder der Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt bist Du unterhaltspflichtig.
Es ist logischerweise in keinster Weise legal sich den Unterhalt zu entziehen. Man kann sich höchstens der deutschen Verwaltung entziehen durch Auswanderung.
Meine Empfehlung: Mach den Vaterschaftstest, hoffe auf ein für dich gutes Ergebnis. Sollte er positiv sein entscheide, ob Du dein Kind akzeptierst oder verdrängst. Entsprechend zahlst Du still deinen Unterhalt, wenn die KM dir das Kind nicht aufdrängt oder Du nimmst sofort Gespräche mit der KM auf und probierst Umgangsregelungen und eine Sorgerechtsvereinbarung herbei zu führen.
Zum Sachverhalt: Auf eine Vaterschaftsklage würde ich es nicht ankommen lassen. Kannst Du nur bei verlieren. Stell dich dem Vaterschaftstest und warte auf das Ergebnis. Ist es negativ - feier dein 2. Geburtstag. Ist es positiv - denke ich Ruhe über deine Zukunft nach!
Wirst Du vor Gericht verknackt zum Test, besteht das Risiko dass Du die gesamten Gerichtskosten bei einem positiven Test zahlen darfst.
Wenn Du später das Umgangsrecht und das Sorgerecht haben willst, ist der gerichtliche Vaterschaftstest das erste Argument, dass Du nicht kooperativ bist
Daher bringt das in erster Linie nur Nachteile.
Unterhaltsvorschuss kann zurück gefordert werden. Es ist eben nur ein Vorschuss. Inwieweit das rückwirkend gelten gemacht werden kann geht jetzt aus dem UVG nicht hervor. Maßgebend wäre hier §7 (2) UVG und damit §1613 BGB. Nach Absatz 2 Punkt 2 kann dich nichts treffen, weil es schlichtweg das Pech der KM war, dass sie nicht mehr wusste mit wem sie alles geschlafen hat. Richtig ist, dass es nur 6 Jahre ab Antragsstellung gezahlt wird und bis das Kind 12 ist.
Ab Zeitpunkt der Vaterschaftsfeststellung per Gericht bzw. rückwirkend ab Antragsdatum oder der Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt bist Du unterhaltspflichtig.
Es ist logischerweise in keinster Weise legal sich den Unterhalt zu entziehen. Man kann sich höchstens der deutschen Verwaltung entziehen durch Auswanderung.
Meine Empfehlung: Mach den Vaterschaftstest, hoffe auf ein für dich gutes Ergebnis. Sollte er positiv sein entscheide, ob Du dein Kind akzeptierst oder verdrängst. Entsprechend zahlst Du still deinen Unterhalt, wenn die KM dir das Kind nicht aufdrängt oder Du nimmst sofort Gespräche mit der KM auf und probierst Umgangsregelungen und eine Sorgerechtsvereinbarung herbei zu führen.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.