08-01-2014, 12:28
(08-01-2014, 12:09)Theo schrieb: Von daher hätte ich es insofern geschickter angestellt, dass ich die paar Male bis zur Beschwerdeverhandlung noch die Zähne zusammengebissen und den ausgehandelten Umgang wahrgenommen hätte.
Sicher, man kann die Zähne zusammenbeißen, bis es im Gebiß knackt. Und das gibt dann ganz entspannten und kindeswohlförderlichen Umgang? Ich finde schon, ein Gericht sollte bei Entfernungsumgang die Gesamtbelastung des umgangswilligen Elternteils sehen,... Die derzeitige Situation, dass Entfernungsumgang in der Regel n i c h t stattfindet, muß ja durch unzulängliche Verfahren nicht noch verschärft werden. Ich für meinen Teil hatte in einem Umgangsverfahren mal deutlich gesagt, dass ich mich nicht dafür entschuldigen würde, dass ich dem Recht meines Kindes auf Umgang mit seinen Vater genügen möchte - aber eben auch zu Bedingungen, zu denen ich das kann. Wenn die aufgrund einer Entscheidung für mich unzumutbar würden, trüge das Gericht halt die Verantwortung für die Folgen, eben im Zweifel für eine vaterlose Zukunft meines Kindes...
Wer nicht taktet, wird getaktet...