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Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden
#13
(08-01-2014, 13:26)MitGlied schrieb: Im Übrigen ist die Einschaltung eines Anwalts von ihrer Seite sowieso überflüssig, die Kosten muss sie dann selbst übernehmen.
[...]
Seh's mal zumindest teilweise positiv: Betreuungsunterhalt fällt komplett flach und Kindesunterhalt für ein Kind macht dich mit 2k€ netto nicht komplett kaputt. Z.B. Betreuungskosten, Erstausstattung usw. fallen bei einem Schulkind auch weg.
ALG2 Empfänger -> Prozesskostenhilfe.

Das ist es ja, 2000 Netto klingen im ersten Moment gut, wenn man aber meine Ausgaben sieht die Fix sind, hab ich 450 Euro die mir wirklich bleiben, davon jetzt noch Kindergeld abziehen und ich bin bei 150 Euro... das ist Hartz IV Niveu...

(08-01-2014, 13:32)raid schrieb: Ein Nettoeinkommen in Höhe von 2.000 Euro ist hoch, infolge hier die Unterhaltsvorschusskasse ordentlich zulangen wird.

Gemäß deinem Netto und wenn man den Unterhaltsbetrag für ein 6-jähriges Kind anwendet, dann wären das summa summarum 309 Euro im Monat, hiervon habe ich das hälftige Kindergeld bereits in Abzug gebracht.
Auch wenn es lukrativ erscheint, solltest Du momentan nicht forcieren zum ALG2 Aufstocker zu werden, da Du mit deinem Resteinkommen mE noch besser leben kannst wie als Aufstocker.
Das ist es ja, 2000 Netto klingen im ersten Moment gut, wenn man aber meine Ausgaben sieht die Fix sind, hab ich 450 Euro die mir wirklich bleiben, davon jetzt noch Kindergeld abziehen und ich bin bei 150 Euro... das ist Hartz IV Niveu...

Bzw. wenn man die Unterhaltsvorschusskasse auch noch 100 Euro will bleiben mir 50 Euro für meinen Haushalt.
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