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Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ?
#34
(08-01-2014, 19:11)MasterOfDesaster schrieb: Was ist eigentlich wenn man die Finger hinter dem Rücken kreuzt? Gilt die Eheschließung dann auch?

Jetzt mal zurück zu seiner Frage. Würde sie sich titulieren lassen auf 2500 Euro im Monat für 20 Jahre. Könnte man das nicht gegenrechnen oder separat einklagen oder -fordern?

Na klar, aber das alte Thema, Existenzsicherung geht vor Schuldentilgung.
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RE: Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ? - von MitGlied - 08-01-2014, 19:26

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