09-01-2014, 05:29
So ein Blödsinn, sorry.
Ja das Kind haftet nicht. Das Kind hat aber auch keinen Bausparvertrag abgeschlossen, weil es gar nicht geschäftsfähig war.
Da der Vertrag während der Ehezeit gemeinsam gekündigt wurde kann sie da jetzt keine Forderungen mehr raus ableiten.
In der Ehe ist es wurscht wer die Schulden verursacht und wer sie tilgt. Man haftet gemeinsam, wenn man gemeinsam unterschreibt.
Nach meiner Trennung habe ich auch alles zurück buchen lassen von meinem Konto, was die Exe so ausgegeben hat. Ihre Anwältin forderte dann natürlich dass ich die Rechnungen wieder begleiche. Der Schriftwechsel ging ein paar Mal hin und her, wobei ich ihr auch meine Schulden aufgrund meiner Exe vorhielt.
Im letzten Brief von mir an die Ex-RAttin habe ich dann einfach nach der Rechtsgrundlage für die Forderungen gefragt mit dem Hinweis, dass es mir helfe entsprechende Forderungen gegenüber der Exe zu stellen. Seitdem habe ich nie wieder was gehört.
Würde also ganz entspannt nach der Rechtsgrundlage fragen. Und nebenbei noch fragen, wie sie darauf käme das allein der Vater für das Bausparguthaben haftet und es allein seine Pflicht wäre die (fiktiven) Beiträge zu zahlen.
PS.: Warum zahlt er noch für das Haus? Allein mit den 3 Kindern ist sein Pfändungsfreibetrag so hoch, das er entspannt das Haus über die Bank entsorgen könnte...
Ja das Kind haftet nicht. Das Kind hat aber auch keinen Bausparvertrag abgeschlossen, weil es gar nicht geschäftsfähig war.
Da der Vertrag während der Ehezeit gemeinsam gekündigt wurde kann sie da jetzt keine Forderungen mehr raus ableiten.
In der Ehe ist es wurscht wer die Schulden verursacht und wer sie tilgt. Man haftet gemeinsam, wenn man gemeinsam unterschreibt.
Nach meiner Trennung habe ich auch alles zurück buchen lassen von meinem Konto, was die Exe so ausgegeben hat. Ihre Anwältin forderte dann natürlich dass ich die Rechnungen wieder begleiche. Der Schriftwechsel ging ein paar Mal hin und her, wobei ich ihr auch meine Schulden aufgrund meiner Exe vorhielt.
Im letzten Brief von mir an die Ex-RAttin habe ich dann einfach nach der Rechtsgrundlage für die Forderungen gefragt mit dem Hinweis, dass es mir helfe entsprechende Forderungen gegenüber der Exe zu stellen. Seitdem habe ich nie wieder was gehört.
Würde also ganz entspannt nach der Rechtsgrundlage fragen. Und nebenbei noch fragen, wie sie darauf käme das allein der Vater für das Bausparguthaben haftet und es allein seine Pflicht wäre die (fiktiven) Beiträge zu zahlen.
PS.: Warum zahlt er noch für das Haus? Allein mit den 3 Kindern ist sein Pfändungsfreibetrag so hoch, das er entspannt das Haus über die Bank entsorgen könnte...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.