09-01-2014, 08:37
Es gibt wohl was: http://www.arag.de/rund-ums-recht/mein-r...lienrecht/ . Wenn´s jemand interessiert, kann er sich das ja ´mal genauer anschauen, ich hab´s nicht getan.
Der Begriff Familienrechtsschutzversicherung ist etwas mißverständlich. Er bedeutet grundsätzlich nur, dass alle Familienmitglieder versichert sind, nicht auch, dass familienrechtliche Verfahren im Versicherungsumfang enthalten sind.
Der Begriff Familienrechtsschutzversicherung ist etwas mißverständlich. Er bedeutet grundsätzlich nur, dass alle Familienmitglieder versichert sind, nicht auch, dass familienrechtliche Verfahren im Versicherungsumfang enthalten sind.
Wer nicht taktet, wird getaktet...