09-01-2014, 17:50
Der Pfändungsfreibetrag ist der Betrag, den ihm bei einer Pfändung verbleiben muss plus unpfändbares Einkommen wie Erschwerniszulagen etc.
Berechnen kannst Du den hier: http://www.jm.nrw.de/BS/Hilfen/freibetrag/index.php
Bei 3 Kindern + Ex-Frau = 4 Unterhaltsberechtigten liegt der bei 2099,- €. Von dem, was darüber ist, ist die Hälfte pfändbar.
Das gilt allerdings nur bei "normalen Pfändungen" wie Haus & Hof, Auto & Boot. Bei Unterhalt gibt es keine Pfändungsgrenzen außer das Existenzminimum.
Ich würde auch schnellstmöglich das Haus abstossen. Damit baut er nur Kapital auf, was er bei der Scheidung dann teilen muss.
Berechnen kannst Du den hier: http://www.jm.nrw.de/BS/Hilfen/freibetrag/index.php
Bei 3 Kindern + Ex-Frau = 4 Unterhaltsberechtigten liegt der bei 2099,- €. Von dem, was darüber ist, ist die Hälfte pfändbar.
Das gilt allerdings nur bei "normalen Pfändungen" wie Haus & Hof, Auto & Boot. Bei Unterhalt gibt es keine Pfändungsgrenzen außer das Existenzminimum.
Ich würde auch schnellstmöglich das Haus abstossen. Damit baut er nur Kapital auf, was er bei der Scheidung dann teilen muss.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.