10-01-2014, 10:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-01-2014, 10:37 von Clint Eastwood.)
Hallo Lelja,
Ok, nun kommen wir zu den wirklich wichtigen Dingen:
1. Kinder / drohender Wegzug
2. Zugewinn
Alles andere kann Dein Holder meiner Meinung nach entspannt in die runde Ablage legen.
Zu 1.: Die Mutter darf nicht ohne Zustimmung des Vaters Hunderte von Kilometern mit den Kindern wegziehen. Soweit die Theorie. Ich kenne Mütter, die gute (weiter entfernte) Jobangebote ablehnen mussten, weil sie der Meinung waren, dass der Vater dem erforderlichen Umzug nicht zustimmt.
Die Kernfrage ist, was passiert, wenn sie es trotzdem einfach tut? Dann muss der Vater unverzüglich bei Gericht eine eA beantragen und dann entscheidet das Gericht. Und dort ist man bekanntlich wie auf hoher See in Gottes Hand. Das Gute daran ist: Die Kinder werden sicherlich befragt (11 und 16 Jahre alt, die kann man nicht einfach übergehen) und ABR und Sorgerechtsprozesse sind nicht sehr teuer und es besteht auch keine Anwaltspflicht, d.h. Dein Freund kann sich da selbst vertreten (muss sich natürlich in ein paar Paragraphen einarbeiten). Falls er die erste Instanz verlieren sollte (eher wenig wahrscheinlich, da die Mutter erst mal darlegen muss, weshalb ein Umzug dem Kindeswohl entspricht), dann kann er sich immer noch einen Anwalt nehmen und beim OLG in Revision gehen. Es sieht also nicht so schlimm aus. Evtl wollen die Kinder auch lieber im Ort beim Vater bleiben, stell' Dich schon mal darauf ein.. Was meint denn das 16-jährige "Kind" dazu?!
2. Zugewinn: wenn Dein Freund die Geldzuwendung auf sein Konto erhalten hat, dann sollten diese Geschenke ihm zustehen, d.h. sie werden abgezinst seinem Anfangsvermögen zugeschlagen und mindern so seinen Zugewinn. Wenn das Konto auf beide gelaufen ist UND der Verwendungszweck "Haus" ist, dann wird die Argumentation schon schwieriger, Dein Freund sollte ebenfalls eine eV dazu abgeben. Eigentlich sollte das Gericht den Ehevertrag anerkennen, es war klar, dass Zuwendungen kommen, daher wurde der Vertrag gemacht, diese Zuwendungen haben den Zugewinn der Exfrau erhöht und davon muss sie nun halt die Hälfte wieder abgeben. Der Vertrag, sofern er sauber gemacht war, sollte also hier helfen..
Insgesamt ist die Situation aus meiner Sicht nicht so schlecht: er zahlt keinen Trennungsunterhalt, Ex-Frau muss auf jeden Fall wieder arbeiten, da Kinder schon recht groß. Kinder werden angehört und haben Mitspracherecht und es gibt einen Ehevertrag, der den Zugewinn regeln sollte.
Es besteht allerdings die Gefahr, dass die Ehe vom Gericht als "langdauernde" Ehe angesehen wird (da gab es Anfang 2013 oder so eine Gesetzesänderung, sein Anwalt muss wissen, ob diese auch gilt für Scheidungsanträge VOR 2013 (ich befürchte, dass "ja").
Bis zum 4.2. ist nicht mehr lange hin, er sollte einen guten Anwalt haben, der ihm für alle Deine Fragen zumindest eine Auskunft geben sollte... Er zahlt ihn, er sollte ihn auch intensiv nutzen und fordern!!
Ok, nun kommen wir zu den wirklich wichtigen Dingen:
1. Kinder / drohender Wegzug
2. Zugewinn
Alles andere kann Dein Holder meiner Meinung nach entspannt in die runde Ablage legen.
Zu 1.: Die Mutter darf nicht ohne Zustimmung des Vaters Hunderte von Kilometern mit den Kindern wegziehen. Soweit die Theorie. Ich kenne Mütter, die gute (weiter entfernte) Jobangebote ablehnen mussten, weil sie der Meinung waren, dass der Vater dem erforderlichen Umzug nicht zustimmt.
Die Kernfrage ist, was passiert, wenn sie es trotzdem einfach tut? Dann muss der Vater unverzüglich bei Gericht eine eA beantragen und dann entscheidet das Gericht. Und dort ist man bekanntlich wie auf hoher See in Gottes Hand. Das Gute daran ist: Die Kinder werden sicherlich befragt (11 und 16 Jahre alt, die kann man nicht einfach übergehen) und ABR und Sorgerechtsprozesse sind nicht sehr teuer und es besteht auch keine Anwaltspflicht, d.h. Dein Freund kann sich da selbst vertreten (muss sich natürlich in ein paar Paragraphen einarbeiten). Falls er die erste Instanz verlieren sollte (eher wenig wahrscheinlich, da die Mutter erst mal darlegen muss, weshalb ein Umzug dem Kindeswohl entspricht), dann kann er sich immer noch einen Anwalt nehmen und beim OLG in Revision gehen. Es sieht also nicht so schlimm aus. Evtl wollen die Kinder auch lieber im Ort beim Vater bleiben, stell' Dich schon mal darauf ein.. Was meint denn das 16-jährige "Kind" dazu?!
2. Zugewinn: wenn Dein Freund die Geldzuwendung auf sein Konto erhalten hat, dann sollten diese Geschenke ihm zustehen, d.h. sie werden abgezinst seinem Anfangsvermögen zugeschlagen und mindern so seinen Zugewinn. Wenn das Konto auf beide gelaufen ist UND der Verwendungszweck "Haus" ist, dann wird die Argumentation schon schwieriger, Dein Freund sollte ebenfalls eine eV dazu abgeben. Eigentlich sollte das Gericht den Ehevertrag anerkennen, es war klar, dass Zuwendungen kommen, daher wurde der Vertrag gemacht, diese Zuwendungen haben den Zugewinn der Exfrau erhöht und davon muss sie nun halt die Hälfte wieder abgeben. Der Vertrag, sofern er sauber gemacht war, sollte also hier helfen..
Insgesamt ist die Situation aus meiner Sicht nicht so schlecht: er zahlt keinen Trennungsunterhalt, Ex-Frau muss auf jeden Fall wieder arbeiten, da Kinder schon recht groß. Kinder werden angehört und haben Mitspracherecht und es gibt einen Ehevertrag, der den Zugewinn regeln sollte.
Es besteht allerdings die Gefahr, dass die Ehe vom Gericht als "langdauernde" Ehe angesehen wird (da gab es Anfang 2013 oder so eine Gesetzesänderung, sein Anwalt muss wissen, ob diese auch gilt für Scheidungsanträge VOR 2013 (ich befürchte, dass "ja").
Bis zum 4.2. ist nicht mehr lange hin, er sollte einen guten Anwalt haben, der ihm für alle Deine Fragen zumindest eine Auskunft geben sollte... Er zahlt ihn, er sollte ihn auch intensiv nutzen und fordern!!