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Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden
#38
Die Mutter des Kindes hat Wahlfreiheit ob sie das Jugendamt (kostenlos und erfahren) beauftragt oder ob sie einen Anwalt beauftragt (ob sie die Kosten selbst tragen muss oder ob das per Prozesskostenhilfe läuft weiß ich nicht)

Ob Anwalt oder Jugendamt ist egal, beide fordern dich auf, die Vaterschaft anzuerkennen. Tust du das kostet dich das nichts, also Anwalt und Jugendamt dürfen dafür von dir nichts verlangen.

Erkennst du die vaterschaft nicht an, wird das Jugendamt wie auch der Anwalt eine Vaterschaftsfeststellungsklage einreichen. Ab dann musst du bezahlen und dann evtl. incl. dem gegnerischen Anwalt. Natürlich nur, wenn du der Vater bist. Vorleisten brauchst du nichts. Du bist ja zunächst einmal der Beklagte und du darfst natürlich auch ohne eigenen Anwalt zum Gericht. Bist du erreichbar wird man dich erst nach einem erfolgreichen Test zum Vater erklären.

Und klar ist da ein Erpressungsfaktor drin. Mutti weiß nämlich meist, wer sie [Unterschreitung des Mindestniveaus] hat, der Vater weiß es nicht und muss es gegen hohe Kosten rausfinden lassen.
Du kannst z.B. die Feststellungsklage abwarten und sobald der Test dich bestätigt, kannst du die Vaterschaft noch anerkennen, dann wird es etwas billiger, aber nicht mehr umsonst.

Die andere Frage ist, ob das Einschalten eines Anwalts nicht mutwillig ist und die Kosten daher generell vom Antragsteller zu tragen sind. Aber das wissen sicher andere besser.

Du musst dem gegnerischen Anwalt JETZT noch keine Einkommensauskunft geben, er kann diese auch nicht erzwingen, solange du noch nicht zum Vater erklärt bist, er kann dich aber sofort in Verzug setzen, falls du der Vater sein solltest. In diesem Fall wird dann der Unterhalt ab sofort fällig, auch wenn das Verfahren erst in 4 Monaten durch ist, d.h. du musst dann nachzahlen und das erst ab Januar 2014.

Ob dann das Jugendamt den bereits ausgezahlten Unterhaltsvorschuss zurückerstattet haben will und bekommt steht dann auf einem anderen Blatt. Schließlich hast ja nicht du verschuldet, dass du erst jetzt als vater bekannt geworden bist. Mutti selbst kann erst ab Januar 2014 Forderungen stellen, vorausgesetzt du wirst als Vater bestätigt oder erkennst das selbst an.
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RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von MitGlied - 10-01-2014, 12:45
RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von Heisenberg - 18-01-2014, 19:59
RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von Heisenberg - 16-04-2014, 12:57
RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von the notorious iglu - 19-05-2014, 18:08
RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von the notorious iglu - 19-05-2014, 18:27
RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von the notorious iglu - 22-05-2014, 21:12
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RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von the notorious iglu - 23-05-2014, 08:54
RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von the notorious iglu - 23-05-2014, 09:00
RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von the notorious iglu - 23-05-2014, 09:28

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