Danke für die ausführliche Antwort. In dem Schreiben steht auch, das der Unterhalt ab Januar 2014 geltend gemacht wird. Ist das so korrekt? Denn es ist ja noch nicht einmal erwiesen das ich der Vater bin, wie kann man ab jetzt schon Forderungen geltend machen?! Ich dachte ab dem Zeitpunkt wo festgestellt wird, das ich der Vater bin, bin ich verpflichtet Unterhalt zu zahlen.
So ist man ja immer der Esel, da kommt ein Schreiben und sofort muss man das Geld beiseite haben!?!
So ist man ja immer der Esel, da kommt ein Schreiben und sofort muss man das Geld beiseite haben!?!
(10-01-2014, 12:48)p schrieb: An den Tips im Thread ändert sich nichts: Anbieten, einen privaten Vaterschaftstest zu machen. Der kostet 160 EUR. Wenn du das nicht willst, wirst du tatsächlich verklagt werden. Bist du nach einem gerichtlichen Test der Vater, kostet dich das ziemlich genau diese Zahlen, aber eine Kommastelle weiter rechts.Und wieviel Zeit "erkaufe" ich mir hiermit? Müssen die sich auf einen privaten Test einlassen oder bin ich generell dazu verdonnert den "teuren" zu nehmen?