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Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden
#44
(10-01-2014, 13:26)Antragsgegner schrieb: Ansonsten würde ich die Beauftragung eines Instituts der Gegenseite bzw. dem Jugendamt überlassen. So sind die erstmal Auftraggeber und müssen zahlen und dürfen sich im positiven Falle darum kümmern wie sie das Geld von dir bekommen.

Wird denn in dem Schreiben schon eine Summe gefordert oder nur Auskunft? Allein der Auskunftsersuch finde ich schon strafbar, weil keine Grundlage und kein Recht dazu. Wird direkt schon Geld gefordert ist das Leistungserschleichung.

Schreibe der Anwältin klar, dass Du bereit bist an einem Test teilzunehmen wenn die Gegenseite einen beauftragt. Parallel würde ich das auch dem JA mitteilen. Die scheinen die KM und den Fall des verlorenen Vaters schon zu kennen. So ist dokumentiert dass Du kooperierst. Und wenn es nur dafür reicht dass der KM die VKH bei einer Feststellungsklage wegen Mutwilligkeit versagt wird.
Der Anwalt fordert mich auf, die Einkommensnachweise lückenlos für die letzten 12 Monate offen zu legen, soweie weitere eventuelle Einkünfte aaus Mieten, Zinsen etc. ebenfalls die Einkommenssteueerklärung sowie den Einkommenssteuerbescheid aus 2012.

Eine Summe wir noch nicht gefordert, aber der Anspruch an Unterhalt geltend gemacht.

Ich weiß das dies hier kein Rechtsforum ist und das auch nicht sein dürfte, bin jedoch dankbar für alle Tipps.

Deine Tipps bezüglich des Tests und Jugendamtes werde ich befolgen. Vielleicht weiß das Jugendamt davon noch gar nichts. Ich bin mir auch sicher das Sie als Vater "unbekannt" angegeben hatte. Da muss man doch so einen Wisch unterschreiben das man sich sicher ist und sonst strafbar macht?!

(10-01-2014, 13:30)p schrieb: Gar keine. Um es nochmal in anderen Worten zu sagen: Du ersparst dir damit rund 1500 EUR Kostenrisiko.
Du willst mir also sagen, das die Gerichte von heute auf morgen ein Urteil fällen und direkt vollstrecken?! Ich war der Meinung das es sogar bis 2 Jahre dauern kann bis alles durch ist. Sofern ich der Vater bin, kann ich mir sowieso den Unterhalt nicht leisten, erst recht nicht die Gerichtskosten. Macht also keinen Unterschied ob 1500 mehr oder weniger. Falls ich aber nicht der Vater bin, können mir die Kosten auch egal sein, da der Kläger dann zahlen muss?!
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RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von tobi1983 - 10-01-2014, 13:32
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