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Bausparvertrag fürs Kind gekündigt, Scheidung stockt
#21
(10-01-2014, 15:55)Lelja schrieb: Es geht jetzt um ihre (Ex) Pflicht ein Job anzunehemen. Ab wann kann man das fodern, dass Sie endlich mal arbeiten geht.

Immer. Fordern kann man immer!

Während einer Ehe haben BEIDE Ehepartner die sog. Erwerbsobliegenheit, das heisst, beide müssen zum Familieneinkommen beitragen. Es sei denn, einer der beiden Partner wäre daran gehindert, z.B. durch Krankheit oder Kinderbetreuung.

Ihr könnt seine Exe gerne auffordern, ihrer Erwerbsobliegenheit nachzukommen. Dann wird sie aller Wahrscheinlichkeit mit einem ärztlichen Attest daher kommen, dass sie aus irgendwelchen Gründen nicht arbeiten kann.

Meine Exe praktiziert das erfolgreich seit März 2010 - weil sie wegen der Trennungs-/Scheidungsproblematik so schwer psychisch angeschlagen ist, dass sie nichts mehr arbeiten kann.....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Bausparvertrag für's Kind gekündigt - von Austriake - 10-01-2014, 16:04

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