10-01-2014, 21:14
Auf Seite drei war der Kindername nicht geschwärzt. Deswegen habe ich den Link erneuert. Könnte von der Moderation bereinigt werden....
Natürlich ist die Richterin ärgerlich. Aber ihre Begründung für die Abweisung war nie streitgegenständlich und hat mit der Sache eigentlich nichts zu tun.
Und dass meine Tochter eine "emotionale Störung" hat (angebelich 30 % ...) ist mir nie aufgefallen und man hatte es auch seltsamerweise nie für so wichtig gehalten, mit das mitzuteilen.
Mir geht langsam die Gute Laune verloren und ich frage mich, ob es nicht mehr Sinn macht, diese Richterin so anzugehen, dass die Angelegenheit vor einem Strafgericht endet und so öffentlich wird.
Übrigens ist auch die Kostenentscheidung stümperhaft. Die ist nämlich in einem kostenfreien VKH-Verfahren nicht veranlaßt!
Natürlich ist die Richterin ärgerlich. Aber ihre Begründung für die Abweisung war nie streitgegenständlich und hat mit der Sache eigentlich nichts zu tun.
Und dass meine Tochter eine "emotionale Störung" hat (angebelich 30 % ...) ist mir nie aufgefallen und man hatte es auch seltsamerweise nie für so wichtig gehalten, mit das mitzuteilen.
Mir geht langsam die Gute Laune verloren und ich frage mich, ob es nicht mehr Sinn macht, diese Richterin so anzugehen, dass die Angelegenheit vor einem Strafgericht endet und so öffentlich wird.
Übrigens ist auch die Kostenentscheidung stümperhaft. Die ist nämlich in einem kostenfreien VKH-Verfahren nicht veranlaßt!