11-01-2014, 00:28
Wie ist dass in meinem Fall mit den Anwalts- und Gerichtskosten durch die EA, die jetzt mit gepfändet werden?
Kann ich die auch zurück fordern wenn die EA aufgehoben wird zu meinen Gunsten?
Sprich soll ich die Ex-RAttin auch auf Bereicherung oder so verklagen?
Kann ich die auch zurück fordern wenn die EA aufgehoben wird zu meinen Gunsten?
Sprich soll ich die Ex-RAttin auch auf Bereicherung oder so verklagen?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.