12-01-2014, 07:29
Hat sich schon mal jemand mit der Frage beschäftigt, was mit den gemeinsamen Kindern passiert, die bei einer häuslichen Auseinandersetzung zwischen ihren Eltern anwesend sind und wo SIE geschlagen hat?
Das GewSchG besagt ja, daß derjenige gehen muß, der schlägt.
Das GewSchG besagt ja, daß derjenige gehen muß, der schlägt.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.