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Erklärung Pfändung / Pfändungsfreigrenze / Pfändungstabelle
#28
(12-01-2014, 21:32)Antragsgegner schrieb: Allein schon dass die TU-Berechnung bei mir falsch ist weil die Exe alle Angaben verschweigt, soll ich einfach hinnehmen und zahlen???
Nix für Ungut.... Wir tauschen hier unsere Erfahrungen aus.

Meine Ex hatt damals, ich glaube es war im Jahre 2005, 80K verjubelt.

Das durfte sie, und das werde sie auch weiter dürfen, solange jemand da ist, den man später ausnehmen kann.

Gerade in Dinem Fall möchte ich behaupten wollen, dass es Dir ähnlich ergehen wird, wie mir damals in 2005!

Du bist flüssig, hast regelmäßiges, gutes Einkommen.

Wir sprechen uns in ein paar Monaten wieder, wenn das OLG den AG-Beschluss bestätigt hat.

Richte Dich darauf ein, dass Du noch so einige Hungerjahre durchzustehen hast.

Wenn nicht, dann berichte bitte, wie Du aus dieser Zwangslage rausgekommen bist!

Ich wünsche Dir 6 bessere Jahre als mir!
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RE: Zuviel gezahlten / gepfändeten Unterhalt zurück verlangen - von blue - 12-01-2014, 21:51
RE: Hilfe bei Formulierung einer Lohnklage zum PfÜB gegen den AG - von the notorious iglu - 20-03-2014, 20:52
RE: Hilfe bei Formulierung einer Lohnklage zum PfÜB gegen den AG - von the notorious iglu - 20-03-2014, 21:17
RE: Hilfe bei Formulierung einer Lohnklage zum PfÜB gegen den AG - von the notorious iglu - 23-03-2014, 20:00

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