13-01-2014, 12:18
Schon deine Definitionen und Ausgangsszenarien sind eine wenig durchdachte Privatmeinung. Das Familienrecht geht von anderen Grundlagen aus.
Die Rollenverteilung in einer Ehe ist Privatsache, da gibt es keine vorgeschriebene Rollenverteilung und keine Barunterhaltspflicht. Diesen Begriff gibt es nur beim Kindesunterhalt, mit der gegenseitigen Einstandspflicht in einer Ehe ist er nicht kompatibel. Wer was in einer Ehe beiträgt und macht, ist Sache der Eheleute.
Arbeit der Ehepartner ist gleich viel wert. Wenn einer verdient und der andere nicht, gilt dessen (nichtbezahlte) Rolle als so viel wert wie die bezahlte Rolle des Partners. Also kommt auch eine Vermögensbildung immer beiden zugute. Endet die Ehe durch Scheidung, werden die Verhältnisse eine Zeitlang fortgeschrieben: Trennungsunterhalt und eventuell Ehegattenunterhalt werden fällig. Der Zugewinn, die Vermögensbildung wird geteilt. Jedenfalls bei der als Standard vorgeschriebenen Zugewinngemeinschaft.
Es kommt nicht darauf an, ob ein Ehepartner auf der faulen Haut lag und tatsächlich gar nichts zu irgendetwas beigetragen hat. Das ist Privatsache. Gefällt das dem anderen Ehepartner nicht, muss er das intern mit seinem Partner klären, gegebenenfalls die Ehe halt aufkündigen, spätere Ansprüche werden (mit wenigen Ausnahmen) davon nicht berührt.
Das sind nicht meine Ideen. So sieht es das Familienrecht. Ich hätte auch tolle Ideen, aber da ich hier nicht König bin, weigert sich das Familienrecht gemeinerweise, sie zu übernehmen.
Die Rollenverteilung in einer Ehe ist Privatsache, da gibt es keine vorgeschriebene Rollenverteilung und keine Barunterhaltspflicht. Diesen Begriff gibt es nur beim Kindesunterhalt, mit der gegenseitigen Einstandspflicht in einer Ehe ist er nicht kompatibel. Wer was in einer Ehe beiträgt und macht, ist Sache der Eheleute.
Arbeit der Ehepartner ist gleich viel wert. Wenn einer verdient und der andere nicht, gilt dessen (nichtbezahlte) Rolle als so viel wert wie die bezahlte Rolle des Partners. Also kommt auch eine Vermögensbildung immer beiden zugute. Endet die Ehe durch Scheidung, werden die Verhältnisse eine Zeitlang fortgeschrieben: Trennungsunterhalt und eventuell Ehegattenunterhalt werden fällig. Der Zugewinn, die Vermögensbildung wird geteilt. Jedenfalls bei der als Standard vorgeschriebenen Zugewinngemeinschaft.
Es kommt nicht darauf an, ob ein Ehepartner auf der faulen Haut lag und tatsächlich gar nichts zu irgendetwas beigetragen hat. Das ist Privatsache. Gefällt das dem anderen Ehepartner nicht, muss er das intern mit seinem Partner klären, gegebenenfalls die Ehe halt aufkündigen, spätere Ansprüche werden (mit wenigen Ausnahmen) davon nicht berührt.
Das sind nicht meine Ideen. So sieht es das Familienrecht. Ich hätte auch tolle Ideen, aber da ich hier nicht König bin, weigert sich das Familienrecht gemeinerweise, sie zu übernehmen.