13-01-2014, 12:21
(13-01-2014, 11:47)Lelja schrieb: Mich würde interessieren, ob das jemand schon versucht hat.
Gab es schon Gerichtsurteile?
Ich würde gern über Begründungen, warum es nicht geht, nachlesen.
Du solltest Dich von dem Gedanken trennen, dass das "freiwillig aufgebaute" Vermögen eine Art Geschenk Deines LG an die Ex ist. Ihr wäre ohnehin die Hälfte des Hauses zugestanden, auch wenn sie nicht als Mitinhaberin eingetragen wäre, weil er ihr im anderen Fall im Rahmen des Zugewinnausgleichs die Hälfte auszahlen müssen hätte.
Rechtlich sind Zugewinnausgleich und nachehelicher Unterhalt zwei vollkommen verschidene Dinge. Durch den Zugewinnausgleich wird der unterschiedliche Zugewinn, der während der Ehe entstanden ist, ausgeglichen.
Der nacheheliche Unterhalt dient dazu, nach der Ehe weiter bestehende Nachteile auszugleichen, die dadurch entstanden sind, dass ein Ehepartner z.B. den unbezahlten Job "Haushalt und Kindererziehung" übernommen hat.
Euer Fall ist eigentlich ein klassischer Fall, bei dem sich nachehelicher Unterhalt kaum vermeiden lassen wird: Die Ex hat lange Zeit (16 Jahre) mit der Berufstätigkeit ausgesetzt und ist zusätzlich Akademikerin. Letzeres bedeutet einerseits, dass es wohl besonders schwer werden wird, nach so langer Unterbrechung wieder einen angemessenen Job zu bekommen, und andererseits, dass ihr keine unqualifizierte Hilfstätigkeit zugemutet werden kann, nur damit kein nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss.