13-01-2014, 17:52
Ja, ok, dann zu unserem konkretem Fall
Das bedeutet, dass nach dem das Haus verkaufen wird, der Ehegattenuntehalt wird unvermeidbar bezahlt. Da krieg ich Verzweiflung. Madame sitz jahrelang und lässt sich bedienen und mein Freund hat während der Ehe geschuftet und nach der Ehe wird schuften, damit Sie ja nicht "verhungert".
Zitat:Euer Fall ist eigentlich ein klassischer Fall, bei dem sich nachehelicher Unterhalt kaum vermeiden lassen wird: Die Ex hat lange Zeit (16 Jahre) mit der Berufstätigkeit ausgesetzt und ist zusätzlich Akademikerin. Letzeres bedeutet einerseits, dass es wohl besonders schwer werden wird, nach so langer Unterbrechung wieder einen angemessenen Job zu bekommen, und andererseits, dass ihr keine unqualifizierte Hilfstätigkeit zugemutet werden kann, nur damit kein nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss.
Das bedeutet, dass nach dem das Haus verkaufen wird, der Ehegattenuntehalt wird unvermeidbar bezahlt. Da krieg ich Verzweiflung. Madame sitz jahrelang und lässt sich bedienen und mein Freund hat während der Ehe geschuftet und nach der Ehe wird schuften, damit Sie ja nicht "verhungert".