14-01-2014, 13:33
Das kommt daher, weil die Themen Zugewinn, Versorgungsausgleich und Unterhalt im sog. Verbundverfahren vom hiesigen Famileingericht behandelt werden. Das hat die üble Konsequenz, dass nicht geschieden wird, so lange noch ein einziger Punkt strittig ist. Und da der nacheheliche Unterhalt noch strittig ist, wird auch die Ehe nicht geschieden.
An Eurer Stelle würde ich versuchen, den Zugewinnausgleich als Tauschobjekt anzubieten: nimm das Haus, verzichte dafür auf Unterhalt.
Bei mir hat es nicht funktioniert; aber da in eurem Fall die Exe einen guten Beruf hat und sich selbst versorgen kann, könnte das klappen.
Austriake
An Eurer Stelle würde ich versuchen, den Zugewinnausgleich als Tauschobjekt anzubieten: nimm das Haus, verzichte dafür auf Unterhalt.
Bei mir hat es nicht funktioniert; aber da in eurem Fall die Exe einen guten Beruf hat und sich selbst versorgen kann, könnte das klappen.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1