14-01-2014, 13:55
Der Unterhalt ist monatlich im voraus zu bezahlen. Selbst wenn das Kind stirbt ist der gesamt Monat zu bezahlen, steht so ausdrücklich im Gesetz. Die Unterhaltsvorschusskasse rechnet bei Rückständen anders, dort geht es um Rückgriff und nicht um direkten Kindesunterhalt.
Aber es gibt auch andere Ansichten und man kann auch versuchen, anteilige Tage durchzusetzen. Das passiert gerne, wenn Unterhalt ab Geburt geschuldet wird. Da es hier aber um ein Kind geht, das bereits fünf Jahre alt ist, vorher kein Geld geflossen ist, dürfte ein Richter da eher dem vollen Monat zugeneigt sein.
Aber es gibt auch andere Ansichten und man kann auch versuchen, anteilige Tage durchzusetzen. Das passiert gerne, wenn Unterhalt ab Geburt geschuldet wird. Da es hier aber um ein Kind geht, das bereits fünf Jahre alt ist, vorher kein Geld geflossen ist, dürfte ein Richter da eher dem vollen Monat zugeneigt sein.