14-01-2014, 14:56
Scheidung im Verbund zu verhandeln ist das ganz normale Standardverfahren. §137 FamFG: "Über Scheidung und Folgesachen ist zusammen zu verhandeln und zu entscheiden (Verbund)."
Normalerweise ist das auch der viel günstigere Weg. Man kann durchaus einige Folgesachen abtrennen lassen, aber bei Ehegattenunterhalt ist das schwierig, denn dann gehts es nur nach Punkt 4 und 5 des §140 FamFG Abs. 2.
Ein Beispiel, wie es klappen kann: http://openjur.de/u/326380.html Az. 5 F 320/09 UE des AG Iburg vom 17.1.2011.
Normalerweise ist das auch der viel günstigere Weg. Man kann durchaus einige Folgesachen abtrennen lassen, aber bei Ehegattenunterhalt ist das schwierig, denn dann gehts es nur nach Punkt 4 und 5 des §140 FamFG Abs. 2.
Ein Beispiel, wie es klappen kann: http://openjur.de/u/326380.html Az. 5 F 320/09 UE des AG Iburg vom 17.1.2011.