14-01-2014, 21:59
(14-01-2014, 14:56)p schrieb: Ein Beispiel, wie es klappen kann: http://openjur.de/u/326380.html Az. 5 F 320/09 UE des AG Iburg vom 17.1.2011.
Der Richter war aber gut drauf:
"Das Gericht verkennt nicht, dass gerade Verfahren auf nachehelichen Unterhalt für den Unterhaltsberechtigten besondere Bedeutung besitzen, weil mit der Rechtskraft der Scheidung ein Titel über Trennungsunterhalt gegenstandslos wird. Gleichwohl müssen die Interessen der Ehefrau hier zurückstehen, da sie erkennbar bewusst auf eine Verzögerung des Scheidungsverfahrens hinarbeitet."
--> bin mir sicher, dass es danach ganz flugs ging..
Bei mir hatte niemand ein Problem damit, dass das Scheidungsverfahren drei Jahre gedauert hat, hatte das bei Gericht angesprochen, aber erhielt nun rein Schulterzucken. Mein Anwalt konnte da auch nicht helfen.
@Lelja: Dein Freund kann versuchen, zu beschleunigen, aber die Aussichten sindngering.