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§616 BGB, Vorübergehende Verhinderung
#4
Wenn ich das alles richtig erinnere und bewerte, hast Du doch Deine Situation soweit stabilisiert, das Deine Kinder und Du damit leben können?
Ich meine ´mal: Hänge Dir nix an die Backen, was das Erreichte gefährden könnte...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: §616 BGB, Vorübergehende Verhinderung - von wackelpudding - 15-01-2014, 18:07

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