15-01-2014, 18:32
Der Summs hinter "Anträge zurückziehen" zielt darauf ab, dass die Gegenseite ja auch noch Anträge am laufen hat (die werden ja nicht automatisch durch unsere Beschwerderücknahme beendet, oder doch?!) und es ja schon rechtskräftige Beschlüsse wegen Umgang gibt. Wir wollten einfach vermeiden, doch nochmal vor Gericht antanzen zu müssen, weil die Gegenseite vorsichtshalber die Vollstreckung dieser Beschlüsse schriftlich ausgeschlossen haben will oder dergleichen Scherze...