Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
§616 BGB, Vorübergehende Verhinderung
#10
Gerade ein gegenüber eigenem Personal großzügig agierender Arbeitgeber könnte sich fragen, warum er die Probleme eines anderen Arbeitgebers lösen soll, der gesetzlich in der Verpflichtung ist...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: §616 BGB, Vorübergehende Verhinderung - von wackelpudding - 15-01-2014, 21:34

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Trennungsjahr, Verhinderung Rückkehr in Wohnung zwangszahler 7 2.008 08-01-2023, 08:25
Letzter Beitrag: zwangszahler

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste