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§616 BGB, Vorübergehende Verhinderung
#11
Danke an @lle für die rege Teilnahme und eure Vorschläge.
@raid: nochmal Danke für deine Hinweise.

Exens Eltern sind selber voll berufstätig und meine fast siebzigjährige Mutter putzt bei ihrer Tante, damit sie nicht auch noch in die Grundsicherung fällt.
Es ist natürlich toll, das ein Betreuungskonzept überhaupt erst ins Auge gefaßt wird, wenn der Startschuß für den Berufseinstieg schon gefallen ist. Ich bin immer so lange außen vor, bis die ... am Dampfen ist, dann aber bin ich natürlich erste Adresse.

Um es kurz zu machen: Im Fall der Fälle kann ich hier
und da, auch kurzfristig, einen normalen Urlaubstag opfern, ohne das ich dies gegenüber dem AG groß begründen muß. Ich kann aber und jedenfalls keinen langfristigen Betreuungsengpaß auffangen. Das ist nun eben mal
die Kehrseite der vor- und nachehelichen Rollenverteilung.

Auch ich brauche gelegentlich ein Mindestmaß an Erholung und da
muß ich dann mal schauen, ob wir dann diese Engpäße, die ich mit meinem Jahresurlaub kompensiere, mit den Umgangszeiten angleichen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: §616 BGB, Vorübergehende Verhinderung - von Sixteen Tons - 15-01-2014, 22:53

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