16-01-2014, 15:48
Grosses Kino in Nürnberg
Beide Seiten haben den Kompromiss des OLG abgelehnt.
Es wurde eine Bedarfsrechnung mit Sonderbedarf durchgeführt.
Zum Tabellenbetrag von 664.- wurden die Internatskosten addiert. Bafög und Kindergeld (2030.- / 184.-) sind abzuziehen. Verbleibt ein Restbedarf vom 216.-, welcher wegen der Betreuung durch die Mutter wie folgt ausgeteilt werden sollte. Mutter 25%, Ich 75%.
Von den ursprünglichen 353.- hätte ich laut dieser Berechnung nur noch 162.- zu zahlen.
Mutter(Betreuerin) ist das zu wenig und macht seit heute Mehrbedarf in noch nicht angegebener Höhe geltend. Sie hat jetzt 4 Wochen Zeit dieses im Grunde und in der Höhe nach zu begründen.
Ich bin diesen Kompromiss auf Grund von Forderungsübergang nach § 94 SGB XII und vorrangiger Grundsicherung nicht eingegangen. Über Sozialrecht wollten die Richter am OLG nicht entscheiden.
Folgt neuer Termin am OLG in 2 Monaten.
....und noch was: Exilein ist mit 42 Jahren im neunten Monat schwanger. Wer böses denkt...
Gruss
Gekko
Beide Seiten haben den Kompromiss des OLG abgelehnt.
Es wurde eine Bedarfsrechnung mit Sonderbedarf durchgeführt.
Zum Tabellenbetrag von 664.- wurden die Internatskosten addiert. Bafög und Kindergeld (2030.- / 184.-) sind abzuziehen. Verbleibt ein Restbedarf vom 216.-, welcher wegen der Betreuung durch die Mutter wie folgt ausgeteilt werden sollte. Mutter 25%, Ich 75%.
Von den ursprünglichen 353.- hätte ich laut dieser Berechnung nur noch 162.- zu zahlen.
Mutter(Betreuerin) ist das zu wenig und macht seit heute Mehrbedarf in noch nicht angegebener Höhe geltend. Sie hat jetzt 4 Wochen Zeit dieses im Grunde und in der Höhe nach zu begründen.
Ich bin diesen Kompromiss auf Grund von Forderungsübergang nach § 94 SGB XII und vorrangiger Grundsicherung nicht eingegangen. Über Sozialrecht wollten die Richter am OLG nicht entscheiden.
Folgt neuer Termin am OLG in 2 Monaten.
....und noch was: Exilein ist mit 42 Jahren im neunten Monat schwanger. Wer böses denkt...
Gruss
Gekko