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unzumutbares (bzw. überobligatores) Einkommen
#4
@kiddispapa

Hallo erst einmal

Ziehe von der Rente doch erst einmal Deine Krankheitskosten ab. Also Kosten die Du selbst trägst, egal ob Du arbeitest oder nicht. (Fahrten zum Arzt, Fahrten zu Apotheke, Medikamente)

Ich nehme an, dass Du einen Schwerbehindertenausweis hast, wenn Du volle EU-Rente beziehst.

Liegt Dein Gesamt-GdB bei 80 oder höher, dann sind dort pauschal schon mal 3.000 km für solche Fahrten gesetzlich vorgesehen. Das was für das Steuerrecht gilt, muss auch für das Unterhaltsrecht gelten. Dazu noch der Pauschbetrag für Deine Behinderung der eben zur Bewältigung der Behinderung vom Gesetzgeber so vorgesehen ist.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: unzumutbares (bzw. überobligatores) Einkommen - von Camper1955 - 18-01-2014, 14:32

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