@raid
Vorsicht: Freibeträge unterscheiden sich stark von SGBII zu SGBIIX !! Auch KU ist bei SGB IIX kaum abzusetzen !! Lies mal nach.
@kidispapa
Soweit man die Sachlage aus deinen Angaben erkennen kann, ist die Situation schon ein wenig vertrackt. Dennoch ist mein Vorschlag: Kümmerer dich erst um Anhebung des Selbstbehaltes (Klärung der KU-Situation) und denke erst danach übers arbeiten nach. Es scheint derzeit wenig zu bringen.
Das Arbeiten hätte natürlich auch Vorteile: KV wäre dann erledigt, du könnstest den Selbstbehalt für Erwerbstätige geltend machen (oder irgendwo zwischendrinn weil Teilzeit) - aber: dann fiele KV weg und das Einkommen wäre 1320+600 - 1000 SB = 920 zu verteilen...
Jetzt ist nach JA max. 1320-235-800 SB = 285 zu verteilen.
Mein Vorgehen wäre:
1. Antrag auf Grundsicherung SGB IIX stellen. Nicht weil ich glaube, dass du was an Geld bekommst. Sondern weil du so eine amtliche Bedarfsberechnung bekommst. Mache dort ganz klar erhöhten Wohnbedarf (2-5 Zimmer wenn mit allen Kids Umgang) + anteilige Regelsätze für Kindertage geltend. Falls nicht berücksichtigt, Widerspruch einlegen, bis richtig.
2. Vom JA entsprechende Selbstbehaltserhöhung nach dieser Bedarfsberechnung verlangen. Mindestens die erhöhten Wohnkosten werden sie akzeptieren müssen. Das machen mittlerweile auch viele Richter in solchen Fällen.
Wenn ich so berechne
440 Wohnung (ergibt sich das aus der Angabe 360 + 80 Miete/Nebenkosten? Ist Heizung drin? Könnte auch höher sein)
391 Regelsatz Bedarf für dich
174 anteilige Regelsätze Kids (8,70 x 5 Kids x 4 Tage // müßtest du alter- und mengenmäßig korrigeren)
------
1005
= 80 € Verteilspielraum für KU für 5 Kids (1320 - 235 - 1005 erhöhter SB)
3. Wenn keine Titel bestehen, dann würde ich das gewichten nach Altersklassen und entsprechende Titel für alle 5 machen und dann ....... JA klagen lassen.
Vorsicht: Freibeträge unterscheiden sich stark von SGBII zu SGBIIX !! Auch KU ist bei SGB IIX kaum abzusetzen !! Lies mal nach.
@kidispapa
Soweit man die Sachlage aus deinen Angaben erkennen kann, ist die Situation schon ein wenig vertrackt. Dennoch ist mein Vorschlag: Kümmerer dich erst um Anhebung des Selbstbehaltes (Klärung der KU-Situation) und denke erst danach übers arbeiten nach. Es scheint derzeit wenig zu bringen.
Das Arbeiten hätte natürlich auch Vorteile: KV wäre dann erledigt, du könnstest den Selbstbehalt für Erwerbstätige geltend machen (oder irgendwo zwischendrinn weil Teilzeit) - aber: dann fiele KV weg und das Einkommen wäre 1320+600 - 1000 SB = 920 zu verteilen...
Jetzt ist nach JA max. 1320-235-800 SB = 285 zu verteilen.
Mein Vorgehen wäre:
1. Antrag auf Grundsicherung SGB IIX stellen. Nicht weil ich glaube, dass du was an Geld bekommst. Sondern weil du so eine amtliche Bedarfsberechnung bekommst. Mache dort ganz klar erhöhten Wohnbedarf (2-5 Zimmer wenn mit allen Kids Umgang) + anteilige Regelsätze für Kindertage geltend. Falls nicht berücksichtigt, Widerspruch einlegen, bis richtig.
2. Vom JA entsprechende Selbstbehaltserhöhung nach dieser Bedarfsberechnung verlangen. Mindestens die erhöhten Wohnkosten werden sie akzeptieren müssen. Das machen mittlerweile auch viele Richter in solchen Fällen.
Wenn ich so berechne
440 Wohnung (ergibt sich das aus der Angabe 360 + 80 Miete/Nebenkosten? Ist Heizung drin? Könnte auch höher sein)
391 Regelsatz Bedarf für dich
174 anteilige Regelsätze Kids (8,70 x 5 Kids x 4 Tage // müßtest du alter- und mengenmäßig korrigeren)
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1005
= 80 € Verteilspielraum für KU für 5 Kids (1320 - 235 - 1005 erhöhter SB)
3. Wenn keine Titel bestehen, dann würde ich das gewichten nach Altersklassen und entsprechende Titel für alle 5 machen und dann ....... JA klagen lassen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #