18-01-2014, 18:52
Lesenswert: Der Titulierungsanspruch
Der Titulierungsanspruch besteht grundsätzlich nur,
Ausserdem ist
1 - Titulierung von Kindesunterhalt kostenlos (egal wo)
2 - Titulierung von nicht KU kostenpflichtig
Und der Notar ist verpflichtet, ein KU-Titel, kostenlos zu erstellen. Allerdings wird wohl niemand einen Notar zur Rechenschaft ziehen, der keine Termine frei hat.
Der Titulierungsanspruch besteht grundsätzlich nur,
Zitat:wenn er hierzu aufgefordert wird und der Unterhaltsgläubiger zugleich erklärt, dass er die Kosten für die Erstellung des Titels übernimmt (KG Berlin, Beschluss v. 01.03.2011 – 13 UF 263/10)
Ausserdem ist
1 - Titulierung von Kindesunterhalt kostenlos (egal wo)
2 - Titulierung von nicht KU kostenpflichtig
Und der Notar ist verpflichtet, ein KU-Titel, kostenlos zu erstellen. Allerdings wird wohl niemand einen Notar zur Rechenschaft ziehen, der keine Termine frei hat.
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