18-01-2014, 19:28
Rotzfrech und verlogen, wie immer. Die Auskünfte nach §6 Unterhaltsvorschussgesetz beschränken sich auf einen Elternteil. Der bist du aber gar nicht, du bist auch nicht der Vater. Frühestens nach der Verschaftsfeststellung wirst du das.
Alles, was bis jetzt existiert ist die unsubstantiierte Behauptung einer Frau, fünf Jahre nach der Geburt ihres Kindes.
Der Anwalt will Kohle machen. Soll er halt klagen. Sicher wird Verfahrenskostenhilfe beantragt, dazu kannst du dann Stellung nehmen. Verlange, VKH abzulehnen, weil die Klage mutwillig ist. Du hast bereits einen Test angeboten. Eine Begründung für Zweifel an der Verwertbarkeit eines solchen Tests wurden nicht vorgetragen. Zudem sei die Beauftragung und Beiordnung eines Anwalts mutwillig und überflüssig. Das Jugendamt erledigt derlei Leistungen allesamt kostenlos.
Alles, was bis jetzt existiert ist die unsubstantiierte Behauptung einer Frau, fünf Jahre nach der Geburt ihres Kindes.
Der Anwalt will Kohle machen. Soll er halt klagen. Sicher wird Verfahrenskostenhilfe beantragt, dazu kannst du dann Stellung nehmen. Verlange, VKH abzulehnen, weil die Klage mutwillig ist. Du hast bereits einen Test angeboten. Eine Begründung für Zweifel an der Verwertbarkeit eines solchen Tests wurden nicht vorgetragen. Zudem sei die Beauftragung und Beiordnung eines Anwalts mutwillig und überflüssig. Das Jugendamt erledigt derlei Leistungen allesamt kostenlos.