Deine einschätzung wie das erstmal laufen würde,
ist so korrekt.
bei ca. 800,- € Brutto zusätzlich (abzüglich EkSt. ) da meine Rente auch
zu 23% als einkommen berechnet wird, würde mein gesamt Einkommen Netto ungefähr deine geschätzen 1900,- betragen.
Und die würden es versuchen auf 1000,- zu drücken.
Und hier möchte ich bei der Verhandlungen ansetzen.
"Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland
(SüdL)
Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg,
Stuttgart und Zweibrücken
Stand 1.1.2013
7. Einkommen aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit
Einkommen aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit kann nach Billigkeit ganz oder teilweise unberücksichtigt
bleiben."
Da ich durch meine Erkrankung es sehr schwer habe einen Job zu
bekommen, und ihn jederzeit durch meine erkrankung wider verlieren könnte, und darüber hinaus ja über ein Eikommen verfüge gilt dies
als Einkommen aus überobligatorischer (unzumutbarer) Erwerbstätigkeit
wie die das jetzt hand haben ist die andere seite.
aber genau da muss ich ansetzen und den versuch wagen...egal was es mir noch kostet
.
(18-01-2014, 17:58)sorglos schrieb: Das Arbeiten hätte natürlich auch Vorteile: KV wäre dann erledigt, du könnstest den Selbstbehalt für Erwerbstätige geltend machen (oder irgendwo zwischendrinn weil Teilzeit) - aber: dann fiele KV weg und das Einkommen wäre 1320+600 - 1000 SB = 920 zu verteilen...
ist so korrekt.
bei ca. 800,- € Brutto zusätzlich (abzüglich EkSt. ) da meine Rente auch
zu 23% als einkommen berechnet wird, würde mein gesamt Einkommen Netto ungefähr deine geschätzen 1900,- betragen.
Und die würden es versuchen auf 1000,- zu drücken.
Und hier möchte ich bei der Verhandlungen ansetzen.
"Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland
(SüdL)
Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg,
Stuttgart und Zweibrücken
Stand 1.1.2013
7. Einkommen aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit
Einkommen aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit kann nach Billigkeit ganz oder teilweise unberücksichtigt
bleiben."
Da ich durch meine Erkrankung es sehr schwer habe einen Job zu
bekommen, und ihn jederzeit durch meine erkrankung wider verlieren könnte, und darüber hinaus ja über ein Eikommen verfüge gilt dies
als Einkommen aus überobligatorischer (unzumutbarer) Erwerbstätigkeit
wie die das jetzt hand haben ist die andere seite.
aber genau da muss ich ansetzen und den versuch wagen...egal was es mir noch kostet
.