19-01-2014, 00:28
Halte ich für ausgeschlossen, dass du damit durch kommst.
Überobligatorische Erwerbstätigkeit gibt es nur bei Berechtigten.
Für Pflichtige ist alles zumutbar und durch Ausübung der Tätigkeit beweist du ja auch, dass sie dir möglich und somit zumutbar ist.
Überobligatorische Erwerbstätigkeit gibt es nur bei Berechtigten.
Für Pflichtige ist alles zumutbar und durch Ausübung der Tätigkeit beweist du ja auch, dass sie dir möglich und somit zumutbar ist.